Hausordnung

Willkommen im Kleingartenverein!

Unsere Gemeinschaft zeichnet sich durch Freude am Gärtnern, Respekt und gegenseitige Unterstützung aus. Um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten, bitten wir alle Mitglieder und Besucher, die folgende Hausordnung zu beachten:

1. Allgemeines Verhalten
- Jedes Mitglied trägt zur Aufrechterhaltung eines freundlichen und respektvollen Umgangs bei.
- Ruhezeiten sind einzuhalten: Werktags von 12:00 bis 14:00 Uhr und ab 22:00 Uhr, Sonn- und Feiertags ganztägig.
- Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Kompostierbare Gartenabfälle gehören auf den eigenen Komposthaufen, während Restmüll in die vorgesehenen Behälter kommt.

2. Gartengestaltung und -Pflege
- Die individuelle Gestaltung der Gärten ist erwünscht, solange sie das Gesamtbild der Anlage nicht stört.
- Giftige Pflanzen sind zu vermeiden.

3. Wasser- und Energieverbrauch
- Die Bewässerung ist vorzugsweise in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden durchzuführen.
- Schwimmbecken bitte nicht durchgehend auf einmal befüllen, da es dadurch zu einem erheblichen Mehrverbrauch kommt und die MA 31 den Verein über den Zustand kontaktiert.
- Elektrische Geräte sind nach Gebrauch abzuschalten und sollten nicht unnötig laufen gelassen werden.

4. Bauliche Veränderungen
- Für alle baulichen Veränderungen am Haus usw., ist eine Genehmigung der Vereinsleitung einzuholen. Die MA 37, der Zentralverband, sowie bei Pachtgründen die MA 69 sind über die Änderungen in Kenntnis zu setzen, bzw. ein Antrag zu stellen.
- Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass sie die Nachbarn nicht übermäßig stören.

5. Gemeinschaftseinrichtungen
- Gemeinschaftseinrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
- An den regelmäßigen Arbeitseinsätzen zur Pflege der Gemeinschaftsflächen ist teilzunehmen. (Aufwandersatzleistung)

6. Haustiere
- Haustiere sind willkommen, müssen aber nach den geltenden Vorschriften gehalten werden.
- Die Besitzer sind verpflichtet, für die Sauberkeit zu sorgen und ihre Tiere sofern möglich (Katzen) unter Kontrolle zu halten.

7. Konfliktlösung
- Bei Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten ist der Weg über die Koloniesprecher, der Vereinsleitung zu suchen, die als Vermittler fungiert.
- Es wird Wert auf eine konstruktive und friedliche Konfliktlösung gelegt. Im Fall der Fälle, wird das Schiedsgericht einberufen.

Die Einhaltung der Gartenordnung und der Statuten dienen dem Wohl aller und helfen uns, unseren Kleingartenverein als einen Ort der Erholung, des Austauschs und der Freude am Gärtnern zu bewahren. Verstöße können Maßnahmen nach sich ziehen, die bis zum Ausschluss aus dem Verein führen können.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg in Ihrem Garten!

Euer KGV Esparsette Team

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